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Lanza Fliesen
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Fördermittel für barrierefreies Wohnen

Jeder möchte selbstständig in den eigenen vier Wänden leben, solange es möglich ist. Bei Einschränkungen in der Bewegung können Stufen z.B. plötzlich zum Problem werden. Doch jeder Umbau kostet Geld. Zur Förderung von Maßnahmen, mit deren Hilfe Barrieren reduziert werden, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW verschiedene Fördermittel zur Verfügung.

Förder­programme können ab sofort wieder beantragt werden!
Wer eine Immobilie alters­gerecht umbauen will, kann wieder Förder­gelder oder zins­verbilligte Kredite bei der KfW-Bank bean­tragen. Nach dem Stopp des Programms im Dezember 2023 sind ab sofort wieder Anträge bei der staat­lichen KfW-Bank möglich - ob als Privat­person mit Eigen­tum oder als Mieterin oder Mieter .

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist nur möglich, solange die Förder­mittel noch nicht auf­gebraucht sind.

KfW - Barrierereduzierung - Investitionsz­uschuss (455-b)

Förder­mittel der KfW (Kredit­anstalt für Wieder­aufbau)

Alters­gerecht um­bauen

Dieses KfW-­Programm fördert alle Maß­nahmen, die Barrieren reduzieren und das Wohnen angenehmer machen.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Maß­nahme, also z. B. dem Entfernen von Tür­schwellen oder dem Umbau von Bädern. Einzelne Bau­maß­nahmen werden mit 10 % der Investitions­kosten, max. aber mit 2.500 Euro be­zuschusst. Für den gesamten Umbau eines Hauses kann man bis zu 6.250 Euro erhalten.

Recht­zeitige Antrag­stellung

Entscheidend ist, dass Sie den Antrag auf Förderung stellen, bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Andern­falls verfällt der Anspruch. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Möglich­keiten Sie für Ihre Bau­maßnahmen in Anspruch nehmen können.

Was wird gefördert?

Werden durch den Umbau Barrieren reduziert und damit ein bequemeres Wohnen ermöglicht, können Sie dabei unterstützt werden. Konkret wird bspw. der Umbau von Sanitär­räumen, der Einbau von Auf­zügen, das An­passen von Wohnungs­grund­rissen oder die Verbesserung von Gebäude- bzw. Wohnungs­zugängen gefördert. Auch viele weitere Maß­nahmen können mit zins­günstigen Darlehen (159) finanziert werden. Dabei müssen je nach Maß­nahme technische Mindest­anforde­rungen berück­sichtigt werden.

Link: Hier geht es zum KfW- Förder­kredit "Alters­gerecht Umbauen - Kredit" (159)

Link: Hier geht es zum KfW- Förder­programm "Barrierereduzierung - Investitionszuschuss" (455 B)


Sonstige Förderungen

Pflege­versicherungen der Kranken­kassen fördern unter bestimmten Voraus­setzungen Bau­maßnahmen in Richtung Barriere­freiheit mit finanziellen Zuschüssen:

Alle Angaben ohne Gewähr.

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